BFSG-Checkliste.
Seit dem 28. Juni 2025 ist barrierefreies Webdesign für einen großen Teil der deutschen Wirtschaft Pflicht. Zwei Fragen entscheiden darüber, ob Sie handeln müssen: Fällt meine Website überhaupt darunter? und Was genau fehlt ihr? Dieser Selbstcheck beantwortet beide – ohne Anmeldung, ohne Datenübertragung.
BFSG-Selbstcheck
Zwei Minuten, zwei Schritte: erst die Betroffenheit klären, dann die 13 Punkte prüfen, die kein automatischer Scanner zuverlässig erkennt. Ihre Eingaben bleiben im Browser – es wird nichts gespeichert oder übertragen.
Beantworten Sie Schritt 1, um Ihre Betroffenheit zu klären.
Die Auswertung erscheint automatisch, sobald die drei Fragen beantwortet sind.
Diese Punkte sind noch offen:
Der Selbstcheck ersetzt keine Prüfung nach EN 301 549 und keine Rechtsberatung. Er deckt die Punkte ab, die sich manuell in wenigen Minuten feststellen lassen – die technische Ebene prüfen Sie ergänzend mit einem automatischen Scanner.
Was dieser Check abdeckt – und was nicht
Automatische Prüfwerkzeuge finden etwa ein Drittel der Barrierefreiheitsprobleme: fehlende Alternativtexte, zu schwache Kontraste, unbeschriftete Formularfelder. Die übrigen zwei Drittel erkennt nur ein Mensch – ob die Tastaturbedienung funktioniert, ob Linktexte verständlich sind, ob die Erklärung zur Barrierefreiheit existiert. Genau diese Punkte prüfen Sie oben.
| Automatischer Scan | Dieser Selbstcheck | |
|---|---|---|
| Findet | Alt-Texte, Kontrastwerte, Sprachangabe, Seitentitel, Zoom-Sperren | Betroffenheit, Tastaturbedienung, Linkqualität, Prozesse, Pflichtseiten |
| Aufwand | wenige Minuten, vollautomatisch | zwei bis zehn Minuten, manuell |
| Abdeckung | rund ein Drittel der Kriterien | die Punkte, die Prüfer und Abmahner zuerst kontrollieren |
| Grenze | kann Bedienbarkeit nicht beurteilen | ersetzt keine Prüfung nach EN 301 549 |
Für den automatisierten Teil können Sie unser eigenes Werkzeug nutzen: Der BFSG-Check von findflix prüft Startseite und bis zu vier Unterseiten anhand von über 30 technischen Kriterien, kostenlos und ohne Registrierung. findflix ist wie envyo ein Projekt von Samuel Ohonin – deshalb weisen wir ausdrücklich darauf hin. Alternativen wie Lighthouse, WAVE oder axe leisten technisch Vergleichbares.
Wie Sie das Ergebnis einordnen
- 13 von 13: Gute Ausgangslage. Lassen Sie den Zustand mit einer Prüfung nach WCAG 2.1 AA bestätigen und dokumentieren – im Streitfall zählt der Nachweis, nicht das Gefühl.
- 9 bis 12: Typischer Zustand gepflegter Websites. Die offenen Punkte sind meist in wenigen Tagen behoben, weil es sich um Detailkorrekturen handelt.
- 5 bis 8: Hier fehlen strukturelle Dinge. Rechnen Sie mit Anpassungen an Navigation, Formularen und Farbsystem – das gehört ins nächste Überarbeitungsbudget.
- Unter 5: Die Website wurde ohne Rücksicht auf Zugänglichkeit gebaut. Nachrüsten ist oft teurer als ein Neuaufbau auf zugänglicher Basis.
Der Punkt, den fast alle übersehen: Die Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie ist die einzige Anforderung, die sich von außen in fünf Sekunden überprüfen lässt – und genau deshalb schauen Prüfstellen und Abmahner zuerst dorthin. Wer sie nicht hat, macht sich ohne Not angreifbar.
Was als Nächstes zu tun ist
- Offene Punkte notieren – die Liste aus dem Check ist Ihr Maßnahmenplan.
- Schnelle Korrekturen zuerst: Kontraste, Alt-Texte, Fokus-Sichtbarkeit und Formular-Labels sind meist an einem Tag erledigt.
- Automatischen Scan ergänzen, um die technische Ebene abzudecken.
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und einen Feedback-Weg anbieten – beides verlangt das Gesetz ausdrücklich.
- Strukturelles einplanen: Was sich nur mit Eingriffen in Navigation oder Farbsystem lösen lässt, gehört ins nächste Redesign-Budget.
Die rechtlichen Grundlagen – Geltungsbereich, Ausnahmen, Bußgelder und der vollständige Fahrplan – stehen ausführlich in unserem Beitrag Barrierefreies Webdesign: Was das BFSG verlangt.
Häufige Fragen
Ist dieser Check rechtsverbindlich?
Nein. Er bildet die Anforderungen aus BFSG und WCAG 2.1 AA in prüfbare Fragen um und gibt eine begründete Einschätzung. Eine verbindliche Bewertung Ihres Einzelfalls kann nur eine auf IT- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei geben; für den technischen Nachweis gibt es formale Prüfungen nach EN 301 549.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Auswertung läuft vollständig im Browser. Es werden keine Daten an einen Server gesendet, nichts gespeichert und nichts ausgewertet. Sie können die Seite jederzeit schließen – dann sind die Eingaben weg.
Mein Unternehmen ist ein Kleinstunternehmen. Muss ich gar nichts tun?
Die Ausnahme gilt nur, wenn Sie Dienstleistungen anbieten und beide Schwellen unterschreiten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Verkaufen Sie Produkte, greift sie unabhängig von der Größe nicht. Und sie kann enden, sobald Ihr Team wächst.
Wie oft sollte ich den Check wiederholen?
Nach jeder größeren Änderung an Design, Navigation oder Formularen – und mindestens einmal jährlich. Barrierefreiheit ist kein Zustand, den man einmal erreicht, sondern einer, den man beim Weiterbauen hält.
Was kostet es, die offenen Punkte zu beheben?
Die schnellen Korrekturen – Kontraste, Alt-Texte, Fokus, Labels – liegen meist im niedrigen dreistelligen Bereich. Strukturelle Eingriffe in Navigation, Komponenten oder Farbsystem bewegen sich je nach Umfang im vierstelligen Bereich. Im Neuprojekt kostet Barrierefreiheit kaum Aufpreis, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird.
Passend dazu: Barrierefreies Webdesign (BFSG) · Webdesign für Ärzte · Webdesign für Steuerberater · Website erstellen lassen
Quellen: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und BFSGV; EN 301 549; WCAG 2.1 Level AA. Der Selbstcheck ist eine Orientierungshilfe und ersetzt weder eine Konformitätsprüfung noch eine Rechtsberatung. Stand: August 2026.